ARZTPRAXIS FÜR ALLGEMEINMEDIZIN _______________________ Dr.Gerald Kuboschek Dr.Kirsten Kensy

IMPFUNGEN

Bitte bringen Sie zu jedem Arztbesuch Ihren IMPFAUSWEIS mit, um die Notwendigkeit einer etwaig zu empfehlenden Impfung oder einer Auffrischungsimpfung prüfen zu lassen.

1.) Impfung gegen das Coronavirus SARS CoV 2:

Auffrischungsimpfungen gegen COVID

Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) können Hoch- bis Höchstbetagte (= Menschen ab dem 60. Lebensjahr) und Pflegebedürftige, sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen eine 4. Auffrischungsimpfung (= 2.Booster) erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens drei bis sechs Monate her ist. Dieses wurde damit begründet, dass es bei diesen Patienten/innen zu einem verminderten oder schnell nachlassenden Schutz nach der Impfung kommen könne. Unsere Praxis boostert ausschliesslich mit dem Impfserum von BionTech (Corminaty). Alle Patienten-/innen können sich dazu bei Interesse melden und sich auf eine „Impfliste“ setzen lassen, Ihnen wird sodann der Impftermin mitgeteilt. Die Grippeimpfung wird wie jedes Jahr ab Oktober durchgeführt und kann mit der Coronaimpfung kombiniert werden.

ANFRAGEN hinsichtlich Impfungen per E-MAIL KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.

Für die COVID-19-IMPFAUFKLÄRUNG von nicht deutschsprachigen Personen steht eine neue DIGITALE APP zum kostenlosen Download bereit. Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und kann auch bei der Aufklärung sehgeschädigter oder gehörloser Menschen eingesetzt werden:

(https://play.google.com/store/apps/details?id=com.aidminutes.rescue.covid19).

Falls dann Ihrerseits keine weiteren Fragen bestehen, ist dieses als Ausdruck Ihrer Zustimmung zu der Impfung durch Sie durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Nach der durchgeführten Impfung wird Ihnen zu Ihrer Sicherheit unsererseits empfohlen, 15 Minuten lang in unserer Praxis zu verweilen. Bitte bringen Sie zu Ihrer Impfung Ihren IMPFAUSWEIS/IMPFPASS mit, in welchem die Impfung dann dokumentiert wird. Falls Sie keinen Impfausweis besitzen, stellen wir Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr einen neuen Impfausweis aus.

2.)Impfung gegen Herpes Zoster („Gürtelrose“):

Um zu verhindern, dass eine „Gürtelrose“ auftritt, ist seit 2020 eine neue Impfung gegen das verursachende Varizella Zoster Virus durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden. Durch 2 Impfungen im Abstand von mindestens 2 Monaten bis höchstens 6 Monaten können alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren oder ebenso Personen ab 50 Jahren mit einem erhöhten Risiko für den Herpes Zoster und für eine Post Herpes Zoster Neuralgie infolge einer Grundkrankheit oder wegen einer Immunsuppression geimpft werden (Standardimpfung) . Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die MFA’s oder die Ärzte.

3.)Impfung gegen Pneumokokken (Bakterien, die eine Lungenentzündung verursachen):

Alle Personen ab dem 60. Lebensjahr, so wie Menschen mit einer herabgesetzten Immunabwehr oder mit Vorerkrankungen der Lunge können gegen Pneumokokken geimpft werden, die Auffrischungs-Impfung sollte je nach Gesundheitszustand nach fünf Jahren erfolgen.

4.)Impfung gegen Masern:

Alle nach 1970 geborenen Personen im Erwachsenenalter sollten laut Empfehlung des Robert-Koch-Institutes in Berlin eine Auffrischungsimpfung gegen Masern erhalten. Ebenso müssen alle im Gesundheitswesen und im Schulwesen tätigen Menschen gemäß Auflage der Regierung zweimal gegen Masern geimpft sein oder einen Nachweis über einen ausreichenden Antikörpertiter gegen Masern vorweisen können. Wir führen diese Auffrischungsimpfungen durch. Schwangere und immunsupprimierte Patient-/innen dürfen NICHT gegen Masern geimpft werden.

5.)Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Polio (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten):

Die Immunität gegen diese vier infektiösen Erkrankungen wurde in den allermeisten Fällen bei in Deutschland geborenen Menschen durch eine Grundimmunisierung im Kindesalter geschaffen. Eine Auffrischungsimpfung ist alle 10 Jahre zu empfehlen.

6.)Impfung gegen Frühsommermeningoenzephalitis (FSME):

Eine Impfung gegen das die Frühsommermeningoenzephalitis (Hirnhaut – und Gehirnentzündung) übertragene Virus empfiehlt sich in Deutschland für alle Menschen, die planen, sich südlich des Mains im Freien auf zu halten, da diese Viren durch Zeckenstiche in den menschlichen Organismus gelangen.

7.)Reiseimpfungen:

„Reiseimpfungen“ sind Impfungen gegen bestimmte, reisezielspezifische infektiöse Erkrankungen (z.B.Hepatitis A/B, Typhus etc.). Diese Impfungen sind individuell zu planen und durchzuführen. Lassen Sie sich bitte frühzeitig einen Termin für eine „Reiseimpfberatung geben.

Weitere umfassende Impfempfehlungen entnehmen sie bitte der Seite der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des Robert-Koch-Institutes Berlin (RKI)(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/ImpfungenAZ_node.html) und dem Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Institutes (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/epid_bull_node.html)

aktualisiert am 01.01.2024