ARZTPRAXIS FÜR ALLGEMEINMEDIZIN _______________________ Dr.Gerald Kuboschek Dr.Kirsten Kensy

Neuigkeiten

MASKENPFLICHT:

Die „allgemeine Maskepflicht“ in unserer Praxis wird zum 7.4.23 aufgehoben. Für alle Patienten-/innen, die sich im Rahmen von Infektionskrankheiten der Atemwege mit den Symptomen Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder/und Fieber oder des Magen Darm Traktes mit den Symptomen Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall und/oder Fieber gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht (FFP 2 Maske) in unserer Praxis, um das Personal und andere , teils immungeschwächte Patienten, nicht zu infizieren. Alle Patienten, die sich im Zusammenhang mit einer Infektionskrankheit der  Atemwege oder des Magen-Darm-Traktes VOLLSTÄNDIG ODER UNVOLLSTÄNDIG GEGEN COVID GEIMPFT ODER GEGEN COVID UNGEIMPFT BENÖTIGEN EINEN FRISCHEN NEGTIVEN COVID SCHNELLTEST, falls aufgrund dessen eine Behandlung in unserer Praxis erwünscht oder notwendig ist. DIESER IST IN DER PRAXIS AN DER ANMELDUNG VORZUZEIGEN. Bei positivem Testergebnis ist eine Behandlung in unseren Praxisräumlichkeiten nicht möglich. Der/die Patient/in wird dann gebeten, die Praxis zu verlassen und bezüglich weiteren Procederes mit uns telefonisch Kontakt auf zu nehmen.

ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN(AU):

Seit dem 1.7.2022 bereits wurde der Formularanteil der AU für die zuständige Krankenversicherung durch unsere Praxis elektronisch an diese übermittelt. Ab dem 1.1.2023 hat nun der Arbeitgeber die AU von der zuständigen Krankenversicherung anzufordern, der Patient hat dem Arbeitgeber lediglich mitzuteilen, dass er arbeitsunfähig geschrieben ist. Die „Telefonische Krankschreibung “ ist ab 1.4.23 gesetzlich nicht mehr erlaubt. Lediglich bei Erkrankungen mit „häuslicher Isolationspflicht“ (z.B. COVID, Affenpocken) ist dieses weiterhin möglich.

ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE(ePA)

Und so funktioniert es: Die Krankenversicherungen stellen ihren Patienten kostenlos eine App für Ihr Smartphone/Tablet zur Verfügung. In dieser App lassen sich frei nach Ihrer Wahl alle wichtigen medizinischen und persönlichen Daten abspeichern, die im Falle eines Notfalls durch autorisierte Fachkräfte ausgelesen werden können. Da den Krankenkassen längst nicht alle Ihre Daten zur Verfügung stehen, sind wir als Ihre Arzt-Praxis gefragt, diese auf Ihr Handy zu laden. Wir als Arztpraxis sind seit 11/2021 technisch dazu in der Lage, Ihre App mit den Informationen Ihrer Wahl zu beladen. Dieser Prozess ist für Sie kostenlos. Mehr Einzelheiten über die EPA finden Sie auf der website der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/die-elektronische-gesundheitskarte-10889)

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Ihre Arztpraxis Kuboschek Kensy

PATIENTEN – ANNAHME IN URLAUBSVERTRETUNGSZEITEN DONNERSTAGS: Annahme nur von 15.00 – 16.00 Uhr !

CORONAIMPFUNGEN

Wir verfügen dauerhaft über freie Plätze hinsichtlich der Coronaimpfung mit Corminaty (BionTech). Bitte melden Sie sich direkt telefonisch unter 0421 25 39 49 in der Anmeldung oder kontaktieren Sie uns persönlich.

NOTFALL – DATEN   MANAGEMENT

Liebe Patienten-/innen, ab sofort bieten wir Ihnen kostenlos den Transfer Ihrer „Notfalldaten“ (Kontaktinformation bei einem Notfall, Dauermedikation, Dauerdiagnosen) aus unserem Praxisverwaltungssystem auf Ihre Krankenversichertenkarte an.  So sind diese Daten im Falle einer plötzlichen Erkrankung von Ihnen mit fehlender Orientierung zu Ort, Zeit und Person für medizinisches Personal schnell zugänglich und abrufbar. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Organspende

Falls Sie an einer Organspende interessiert sind, händigen wir Ihnen gerne Informationsmaterial darüber aus und beraten Sie. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen daraufhin an.

IMPF-ANFRAGEN PER E-MAIL KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.

ZUM THEMA AUFFRISCHUNGSIMPFUNG GEGEN COVID IST UNSERER KENNTNISSTAND FOLGENDER (Unsere Bezugsquelle ist die Kassenärztliche Vereinigung Bremen):

Auffrischungsimpfungen

Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) können Hoch- und Höchstbetagte (= Menschen ab dem 60. Lebensjahr) und Pflegebedürftige, sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen eine 4. Auffrischungsimpfung (= 2. Booster) erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens drei bis sechs Monate her ist. Dies wurde damit begründet, dass es bei ihnen zu einem verminderten oder schnell nachlassenden Schutz der Immunität nach den vorherigen Impfung kommen könne.

Zusätzliche Impfung bei AstraZeneca und Johnson & Johnson

Ebenfalls können Personen, die eine vollständige Impfserie mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson (Die Impfstoffe heissen: Janssen® von Johnson & Johnson und Vaxzevria® von AstraZeneca) erhalten haben, beziehungsweise Personen nach einer Genesung von COVID-19 , eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff ( Corminaty von BionTech ) durch uns angeboten werden.

Wenn Sie einen Impftermin unsererseits bekommen haben, nehmen Sie diesen bitte auch wahr. Wenn Sie auf unserer Warteliste stehen und anderweitig einen Impftermin bekommen haben, lassen Sie sich bitte von der Warteliste streichen.

Aufgrund passager auftretender Mehrbelastungen (z.B. derzeit durch die Coronapandemie inkl. – /Impfstrategie) behalten wir uns aus Kapazitätsgründen vor, die Telefonsprechstunde spontan ausfallen zu lassen.

Praxis für Allgemeinmedizin:

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens findet die Telefonsprechstunde ab sofort nur noch von Dienstag bis Freitag von jeweils 12.00 – 12.20 Uhr statt (16.03.2021)

Herr Dr. Kuboschek
Mo bis Fr: 8.00 – 12.00 Uhr (Annahmeschluss: 10.30 Uhr)
Mo/Di/Do: 15.00 – 18.00 Uhr (Annahmeschluss: 17.00 Uhr)
Fr: 15.00 – 16.00 Uhr (Annahmeschluss: 15.30 Uhr)

und nach Vereinbarung

Frau Dr. Kensy
Mo bis Fr: 8.00 – 12.00 Uhr (Annahmeschluss: 10.30 Uhr)
Do: 15.00 – 18.00 Uhr (Annahmeschluss: 17.00 Uhr)
und nach Vereinbarung

aktualisiert am 01.01.2023